Energieeffizienz - Richtlinie

EED. Ist Ihnen die neue

EU Gesetzgebung bekannt?

Zählerablesungen per Funk werden zur Pflicht in Europa

Die EU arbeitet für eine grünere Zukunft, das bedeutet auch, dass die Ablesung der Messgeräte sich von Grund auf ändert. Es müssen alle manuellen Verbrauchszähler bis spätestens 2027 durch fernablesbare ersetzt werden.

Das ist die nächste Phase der Energieeffizienz – Richtlinie der EU (Energy Efficiency Directive – EED 2018) mit dem Ziel der Verbesserung und Einsparung von Energie und Ressourcen. Durch eine Verbrauchsrückmeldung an die Nutzer soll eine Einsparung des Energieverbrauchs bei den Nutzern erreicht werden. Wichtig ist auch, dass die Abrechnungsunternehmen nur noch offene Funkstandards einsetzen dürfen, damit die Kunden nicht durch geschlossene Systeme an einen Anbieter gebunden werden. Brunata bietet Ihnen diesen Standard.

EED kurz erklärt

  • Alle Wasser,- Wärme- und Kältemengenzähler sowie Heizkostenverteiler, die nach dem 25. Oktober 2020 installiert werden, müssen per Funk ablesbar sein.
  • Ab dem 1. Jänner 2022 müssen Zähler mit Fernablesung monatlich abgelesen werden und Nutzer haben das Recht auf eine monatliche Information der Ablesewerte.
  • Ab dem 1. Jänner 2027 müssen alle Zähler fernablesbar sein. Achten Sie schon jetzt darauf, dass alle Zähler,die Sie austauschen, fernablesbar sind. Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen alle Messgeräte durch Funkmessgeräte ersetzt werden.