News
EED: Europa legt den Klima-Turbo ein
Seit mehr als einem Jahr ist die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) nun bereits in Kraft. Doch was genau bezweckt die EED und welche Folgen hat sie für die Wohnungswirtschaft?
Kaum ein Thema bewegt die Menschen neben der Corona-Pandemie derzeit so stark wie die Klimakrise. 1,4 Millionen Deutsche gingen im vergangenen Jahr mit „Fridays for Future“ auf die Straße. Laut Weltklimarat IPCC ist es noch möglich, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen – aber nur mit „schnellen, weitreichenden und nie dagewesenen Veränderungen“. Entsprechend ehrgeizig sind die Klimaschutzziele Europas: Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral werden. Das erste Etappenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität steht schon viel früher an: Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß in der EU im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent sinken. Deutschland strebt sogar eine Minderung von 55 Prozent an, hat aber erst 30,8 Prozent geschafft.
„Saubere Energie“ als Gesamtpaket
Weil die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, hat die EU den Klima-Turbo eingelegt und ihre Energiepolitik nachjustiert. 2018 wurde ein ganzes Legislativ-Paket namens „Saubere Energie für alle Europäer“ verabschiedet. Mit dem Paket setzt Europa den Rahmen, um seine Klimaziele bis 2030 doch noch zu erreichen. Zudem rückt die EU der sogenannten Energieunion einen Schritt näher. Gemeint ist eine CO2-arme, sichere und wettbewerbsfähige Energiewirtschaft. Noch beziehen die EU-Staaten mehr als die Hälfte ihrer Energie aus dem Ausland und dazu von nur wenigen Ländern. Künftig will Europa weniger abhängig von anderen sein und so seine Versorgungssicherheit verbessern.
Die Autorin
Andrea Krämer
Geschäftsführerin bei Minol
Was bezweckt die EED?
Öffnet man das Saubere-Energie-Paket, findet man darin verschiedene Richtlinien und Verordnungen, darunter die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie EED (Energie Efficiency Directive). Die EED ist am 25. Dezember 2018 in Kraft getreten. Ihr übergeordnetes Ziel ist es, den Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zusätzlich haben sich die Mitgliedstaaten an jährliche Einsparungen um 0,8 Prozent gebunden. Die EED gibt aber nur den Rahmen vor – die einzelnen Staaten müssen sie bis 25. Oktober 2020 in nationales Recht umsetzen. Deutschland wird aller Voraussicht nach die Heizkostenverordnung anpassen. Denn die EED zielt auf mehr Transparenz für Verbraucher bei der Nutzung von Heiz- und Kühlenergie: Je mehr sie über ihren Verbrauch wissen, desto gezielter können sie ihr Verhalten anpassen und damit Energie sparen. Das ist wichtig, denn der Gebäudesektor ist für knapp 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Heizen und Kühlen sind dafür gewichtige Faktoren, denn Deutschland liegt hier beim CO2-Ausstoß deutlich über dem EU-Durchschnitt. Mit der herkömmlichen manuellen Ablesung sind regelmäßige Verbrauchsinformationen nicht machbar. Die EED erklärt deshalb die Fernablesung der Verbrauchswerte ab 2027 zum Standard. Sinn und Zweck der Fernablesung ist es, die Werte unterjährig zu erfassen und den Bewohnern bereitzustellen – als Ergänzung zur weiterhin jährlichen Heizkostenabrechnung.
In mehreren Schritten zur flächendeckenden Fernablesung
Bei Gebäuden, die bereits jetzt ein Fernablesesystem haben, sollen die Bewohner schon ab 2022 monatliche Verbrauchsinformationen erhalten. Nur außerhalb der Heiz- und Kühlperiode kann die jeweilige Energiesparte – Wärme beziehungsweise Kälte – von dieser Regelung ausgenommen werden. Wer Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert, muss vom 25. Oktober 2020 an ein System mit Fernablesung wählen. Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Dabei gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit: Die Fernablesung muss technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig sein.
Gute Nachrichten für Verbraucher
Für Verbraucher sind dies gute Nachrichten: Sie bekommen nicht nur mehr Transparenz, sondern auch mehr Komfort. Niemand muss mehr zuhause auf den Ableser warten oder gar einen Urlaubstag dafür nehmen. Stattdessen werden die Verbrauchsdaten per Fernablesung erfasst und den einzelnen Haushalten zur Verfügung gestellt. Die Bewohner bekommen nicht nur wie bisher einmal im Jahr eine Heizkostenabrechnung, sondern viel enger getaktete Informationen über ihren Wärme- und Wasserverbrauch. Das kann beispielsweise über ein Meterportal oder eine App geschehen – natürlich nur, wenn die Bewohner damit einverstanden sind. So können sie zeitnah reagieren und sparen nicht nur Energie und CO2, sondern auch Geld.
Das Funksystem für die EED
Klingt ziemlich aufwändig, was die EED da fordert. Doch so kompliziert ist das nicht, denn die Technik steht schon heute bereit. Das Funksystem Brunata Minol Connect vernetzt die gesamte Messtechnik für Wärme und viele weitere Geräte und Sensoren im Gebäude, etwa Wasserzähler, Rauchwarnmelder usw. Die erfassten Daten werden über ein zentrales Gateway an einen in Deutschland betriebenen Cloud-Server übertragen und sind so für webbasierte Anwendungen nutzbar. Durch die komplett automatische Fernablesung ist der Ableseturnus frei wählbar, entsprechend der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Das macht nicht nur die Jahresabrechnung besser und schneller, sondern schafft auch die technische Voraussetzung für unterjährige Verbrauchsinformationen.
Klimaschutz plus Digitalisierung
Mit den Geräten, Systemen und Services von Brunata Minol erfüllt die Wohnungswirtschaft schon heute alle Vorgaben der EED. Brunata Minol Connect ist zugleich die Antwort auf einen weiteren Megatrend: Digitalisierung. Die Immobilienwirtschaft kann damit ihre Abläufe viel effizienter gestalten und ihren Kunden neue Services anbieten – ganz im Sinne von Smart City, Smart Building und Smart Home. Hier gibt es ausführliche Informationen zu Brunata Minol Connect