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25.11.2021

Neue Herausforderungen durch das neue Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz.Mit Brunata von Anfang an auf der sicheren Seite.

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) steht für mehr Klimaschutz und weniger Emissionen in Europa. Mit der Neufassung des Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetzes werden die Vorgaben der EU im nationalen Recht umgesetzt. Daraus ergeben sich folgende neue Pflichten für Verwalter:

  • Bereitstellung fernauslesbarer Messtechnik
  • Eine monatliche Verbrauchsinformation für Hausbewohner
  • Erweiterte Informationen auf der jährlichen Abrechnung

Kein Problem! Brunata hilft Ihnen dabei, auch in Zukunft eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die allen rechtlichen Anforderungen entspricht. Mit unseren Lösungen für Vermieter und Verwalter können Sie ihre Liegenschaften auch weiterhin einfach und komfortabel – und vor allem gesetzeskonform – abrechnen.

Maßnahme 1: Jetzt auf Funk umrüsten mit Minol Connect.

Holen Sie sich bereits heute den Standard von morgen ins Haus und genießen Sie den Komfort der Funkablesung. Spätestens ab Januar 2027 sind nicht funkende Messgeräte nicht mehr zulässig.

Ganz einfach und komfortabel! Ablesen vor Ort in der Wohnung war gestern. Unsere modernen Connect Funk-Messgeräte übertragen automatisiert alle erforderlichen Ablesewerte in die Cloud. Und Hausbewohner müssen nicht mehr zuhause auf den Ableser warten.

Sie beauftragen uns und wir tauschen für Sie die vorhandenen Heizkostenverteiler und Wasserzähler gegen Zenner Connect Funk-Geräte aus. Dann zurücklehnen und Vorteile genießen! Die Verbrauchswerte werden – entsprechend gesetzlicher Vorgabe – fernausgelesen und an eine sichere, in Deutschland betriebene Cloud übertragen. Dort stehen sie für verschiedene Auswertungen zur Verfügung. Auf dieser Basis werden auch die unterjährigen Verbrauchsinformationen für die Hausbewohner erzeugt.

Ihre Vorteile: Terminabsprachen für Jahresablesungen entfallen vollständig. Es gibt keine aufwändigen Zwischenablesungen mehr, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Auch Schätzungen sind künftig unnötig, weil bei der Funkauslesung alle Messstellen für die Verbrauchserfassung erreicht werden. Und am wichtigsten – mit dem Connect Funksystem erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und zwar bereits heute.

Mehr zum Connect Funksystem

Maßnahme 2: Das Minol eMonitoring nützen und unterjährige Verbrauchs­informationen abrufen.

Wer nur einmal im Jahr seine Heizkosten­abrechnung bekommt, weiß nichts über sein Verbrauchs­verhalten während des Jahres. Das wird mit der nun gesetzlich geforderten Auskunft anders. Zusätzlich zur jährlichen Heizkosten­abrechnung erhalten Hausbewohner eine monatliche Verbrauchs­information, mit dem Ziel, die Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie zu sensibilisieren und so nachhaltig für Einsparungen zu sorgen.

Die passende Anwendung dazu: das Minol Brunata e-Monitoring.

Und so funktioniert die unterjährige Verbrauchsinformation.

Einfach nutzen! Nach Installation des Connect Funksystems in der Liegenschaft stehen in Ihrem Minol e-Monitoring die monatlichen Verbrauchs­werte aller Wohnungen und Geräte zur Verfügung. Mit ihrem e-Monitoring Zugang können Sie jedem Hausbewohner die Rechte zur Dateneinsicht für seine Wohnung zuweisen. So erhalten alle Bewohner einen geschützten Zugang zu ihren individuellen Verbrauchs­informationen (direkt über einen Internet­browser oder die Brunata Minol Bewohner-App). Sie sehen ihre persönliche Verbrauchs­entwicklung und können bei Bedarf einem zu hohen Verbrauch gegensteuern. Lediglich bei Nutzerwechsel sind vom Verwalter und Vermieter die Berechtigungen anzupassen. Ansonsten entstehen keine Aufwendungen.

Das Minol eMonitoring können Sie über das Kunden-Portal minoldirect.de aufrufen.

Wenn noch keine Funkausstattung vorhanden ist, fordern Sie gleich ein unverbindliches Angebot an.

Maßnahme 3: Wir drucken ihre erweiterten Informationen auf der Heizkosten­abrechnung ab.

Neu im Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzt ist die Forderung nach erweiterten Informationen für Hausbewohner auf der jährlichen Heizkosten­abrechnung. Neben dem persönliches Verbrauchs­verhalten werden Energieverbrauch und Emissionen des Gebäudes dargestellt.

Und so funktionieren die erweiterten Informationen auf der Abrechnung.

Wir erledigen dies für Sie! Im Rahmen der gewohnten Kosten- und Nutzeraufstellung für die jährliche Abrechnung bitten wir Sie als Gebäudeeigentümer und Verwalter um zusätzliche Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes. Dazu zählen beispielsweise der Brennstoffmix und die daraus errechenbaren CO2-Emissionen. Sie tragen diese Daten wie gewohnt per Papierformular oder bequem online im Kundenportal minoldirect.de ein.

Was müssen Sie jetzt tun? Im Prinzip nichts. Wenn wir Ihre Angaben einmal jährlich bekommen, rufen wir diese automatisch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ab und geben sie auf den Abrechnungen für ihre Hausbewohner in grafisch ansprechender Form aus.

Zukunft ist jetzt!

Wir sind in der Zukunft bereits angekommen und haben uns für Sie für das neue Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetzes gerüstet! Steigen Sie ein.