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16.09.2020

Europa stellt auf monatliche Fernablesung um

Ab Oktober 2020 neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler sollen fernablesbar sein. Hausbewohner in den EU-Staaten haben ab 2022 ein Recht auf monatliche Verbrauchsinformationen.

Die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) wurde am 21. Dezember 2018 im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 25. Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen. Das übergeordnete Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zusätzlich haben sich die Mitgliedstaaten an jährliche Einsparungen um 0,8 Prozent gebunden.

Ein wichtiger Faktor für die Energieeffizienz in Gebäuden ist das Verbrauchsverhalten der Bewohner: Sie sollen künftig viel besser nachvollziehen können, wie sich ihr Verhalten auf die Energiekosten auswirkt. Das ermöglicht ihnen, zeitnah zu reagieren und den Verbrauch sowie die Kosten zu senken.

Fernablesung löst manuelle Ablesung ab

Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Laut Art. 9a, § 4 sollen ab 25. Oktober 2020 neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass dies nicht wirtschaftlich ist. Wie sie die Fernablesung technisch umsetzen, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Infrage kommen beispielsweise Walk-by-Systeme, bei denen der Ableser die Verbrauchswerte außerhalb der Wohnungen quasi im Vorbeigehen erfasst, und natürlich die automatische Zählerablesung ganz ohne manuelle Schritte – das sogenannte Automatic Meter Reading (AMR).

Monatliche Verbrauchsinformationen via Internet

Sinn und Zweck der Fernablesung ist es, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern bereitzustellen. Spätestens zum 1. Januar 2027 soll es in ganz Europa soweit sein – eine manuelle Ablesung mit Zugang zur Wohnung soll es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geben (Art. 10a mit Anhang VIIa). Die Bewohner von Gebäuden mit Fernablesung sollen schon ab 1. Januar 2022 mindestens einmal monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen erhalten. Die bisherige, jährliche Heizkostenabrechnung wird also durch unterjährige Verbrauchsinformationen ergänzt, auf die Bewohner ganz einfach zum Beispiel per App auf dem Smartphone zugreifen können. Das wird viele Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisieren.

Fernablesung ist Basis für Digitalisierung

Verbindlich für die Wohnungswirtschaft sind die Vorgaben aus Brüssel erst dann, wenn die EED in Länderrecht umgesetzt wird. Doch auch unabhängig von der Gesetzgebung gibt es viele Gründe, schon jetzt auf ein Fernablesesystem umzurüsten. Es ist die Basis für die Digitalisierung der Prozesse und Geschäftsmodelle in der Wohnungswirtschaft. Alle Verbrauchsinformationen liegen zum Stichtag vor und fließen vollständig in die Abrechnung ein, Schätzungen sind nicht mehr nötig – das verbessert und beschleunigt die Abrechnung. In moderne Fernablesesysteme wie Brunata Minol Connect lassen sich zudem außer der Messtechnik für Wärme und Wasser auch viele weitere mit Sensoren ausgestattete Geräte im Gebäude einbinden, etwa Rauchwarnmelder, Temperatur- und Feuchtesensoren, Gas- und Stromzähler usw. Je nachdem, welche Komponenten in dieses „Internet der Dinge“ integriert sind, können Wohnungsunternehmen und Verwalter webbasierte Services für sich und ihre Kunden realisieren – ganz im Sinne großer Zukunftstrends wie Smart Energy, Smart Living und Smart City.

Fernablesung mit Brunata Minol Connect

Mit dem Funksystem Brunata Minol Connect kann die Wohnungswirtschaft schon heute alle Anforderungen der EED erfüllen. Die Verbrauchswerte werden an eine sichere, von der Minol-ZENNER-Gruppe in Deutschland betriebene Cloud übertragen, wo sie für verschiedene Auswertungen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel unterjährige Verbrauchsinformationen