Einspruch

Möchten Sie eine Beschwerde einreichen?

Möchten Sie Einspruch gegen Ihr Verbrauchskonto erheben, finden Sie hier eine detaillierte Anleitung.

Glauben Sie, dass Ihr Verbrauchskonto fehlerhaft ist, haben Sie als Mieter die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und detaillierte Informationen darüber enthalten, in welchen Punkten das Konto nicht genehmigt werden kann..

Ihr Einspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Verbrauchskontos an den Eigentümer oder Administrator der Immobilie gesendet werden.

Bei allen Anfragen zu Fehlern und Beschwerden an Brunata ist es wichtig, diese als Einspruch zu formulieren. Ein Einspruch muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Anlagennummer
  • Name und Adresse des Bewohners
  • Abrechnungsperiode
  • Einwendungen
  • Aktueller Zählerstand bei Beschwerden über Verbrauch oder Zähler

Sie sind selbstverständlich jederzeit willkommen, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu den oben genannten Informationen haben.

Finden Sie hier Unterstützung

Nützliche Links

Sie können mehr über das Mietgesetz über diese Links erfahren:

Mietrechtsgesetz, § 77Allgemeines Mietgesetz, §56

Benötigen Sie Hilfe?

Ob Sie Resident, Administrator, Partner oder einfach nur neugierig sind – hier finden Sie Antworten auf die meisten Fragen.

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