EED - Energy Efficiency Directive
Erfüllen Sie die EU-Vorschriften auf Augenhöhe
Fernablesbare Zähler und monatliche Verbrauchsbenachrichtigungen. Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) der EU stellt neue Anforderungen an Immobilienverwalter, Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften. Sollten Sie noch nicht vorbereitet sein, bringen wir Sie schnell und effizient ans Ziel.
Die Zukunft hat begonnen
Mit der Energieeffizienzrichtlinie hat die EU die grüne Umstellung auf die Tagesordnung gesetzt. Wir müssen alle effizienter im Umgang mit Energie werden und die Ressourcen der Erde schonen.
Das Ziel der EED ist es, Bewohner und Mieter für ihren Energieverbrauch beim Heizen ihrer Wohnungen zu sensibilisieren. Auf diese Weise können wir besser Energie sparen.
Die EED wurde 2018 verabschiedet und muss bis zum 1. Januar 2027 vollständig umgesetzt sein. Viele wesentliche Maßnahmen sind jedoch bereits in Kraft getreten. Wie weit sind Sie bei der Umstellung Ihrer Gebäude?
Die EED ist bereits in vollem Gange
Das EU-Direktive wurde 2018 verabschiedet und muss bis zum 1. Januar 2027 vollständig umgesetzt sein. Viele der wesentlichen Anforderungen sind jedoch bereits in Kraft getreten. Seit Oktober 2020 müssen alle neu installierten Zähler fernabgelesen werden. Seit Januar 2022 haben alle Verbraucher mit fernabgelesenen Zählern Anspruch darauf, monatlich Verbrauchsnotifikationen zu erhalten.
Hier sind die vier wichtigsten Anforderungen:
2020Manuell abgelesene Zähler müssen mindestens zweimal jährlich abgelesen werden.
... und die Verbraucher müssen auch zweimal jährlich Zugriff auf ihre Verbrauchsdaten haben.
2020Alle neu installierten Messgeräte müssen fernablesbar sein.
Es ist daher nicht mehr gestattet, Energie-, Warmwasser- und Wärmemesser zu installieren, die ausschließlich manuell abgelesen werden können.
2022Fernauslesbare Zähler müssen monatlich abgelesen werden.
Nur während der Heizsaison. Die Bewohner müssen außerdem ebenso regelmäßig Zugang zu ihren Verbrauchsdaten haben.
2027Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Zähler fernauslesbar sein.
Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 ersetzt werden.
* Ausgenommen sind jedoch Zähler, bei denen nachgewiesen werden kann, dass ein Austausch nicht wirtschaftlich ist.
Werden Sie in drei Schritten EED-konform
Egal, ob Sie bereits mit den Vorbereitungen für die EED begonnen haben oder nicht, Brunata Energy Management kann Sie schnell und unkompliziert auf den neuesten Stand der Anforderungen bringen.
Es gibt drei Schritte zur Erfüllung der EED. Sie müssen nicht alle Dienstleistungen von Brunata Energy Management in Anspruch nehmen, aber wir bieten selbstverständlich ein Komplettpaket für diejenigen, die eine All-in-One-Lösung bevorzugen.
Schritt 1: Fernablesung von Zählern
Wechseln Sie zu fernauslesbaren Verbrauchszählern
Seit Oktober 2020 müssen alle neu installierten Zähler fernablesbar sein, und bis zum 1. Januar 2027 müssen alle Immobilien fernablesbare Verbrauchsmesser installiert haben.
Um eine genaue und faire Verbrauchsabrechnung gewährleisten zu können, ist es entscheidend, dass die Zähler präzise und zuverlässig sind. Alle Brunata-Messgeräte sind nicht nur fernablesbar, sondern auch technologisch führend in Bezug auf Präzision und Qualität.
Schritt 2: Drahtloses Netzwerk
Binden Sie alle Zähler in ein drahtloses Netzwerk ein
Die EED erfordert, dass fernablesbare Zähler monatlich abgelesen werden. Um dies zu gewährleisten, müssen alle Zähler des Gebäudes an ein drahtloses Netzwerk angeschlossen sein.
Brunata verwendet den stabilen und flexiblen Netzwerkstandard LoRaWAN®, der sich ideal für die Fernablesung von Zählern eignet. Zusätzlich ist es eines der am weitesten verbreiteten Netzwerke für IoT- und Smart Building-Lösungen. Lesen Sie hier mehr über LoRaWAN®.
Unsere Zähler können jedoch auch an Wireless M-Bus angeschlossen werden, falls dies bevorzugt wird.